kürig
Kürig, a.:
selten, in einigen Zsstzg. = wählend, eine Kür (s. d.) übend, z. B.: Er muß seinen Umgang frei-k. wählen dürfen. J. 8); Einige hatten die freie Wahl ihres Schutzes und Diese nennt man bei uns jetzt Volontärfreie, auch wohl Kurmündige, Kur-Echte (s. d.) oder Mede-k–e (s. Anm.). Osn. 1, 70; auch: Ablaß ist frei und willkörig, sündigt Niemand, der es nicht lösct. 1, 165b, es hängt von der Willkür, dem freien Willen ab, ob Jemand Ablaß lösen will etc.
Anm. Für Mede-k. auch „kurmedig“ und dazu Kurmede, f.; –n: Hauptfall (s. d.) eines Kurmedigen; nach im Kalenbergischen auch = Weinkauf bei Bauergütern.
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