Kräuter
Kräuterei
Kräuterich
kräuterig
kräutern
Krǟūter, m., –s; uv.:
1) nam. schles.: Kraut- und Gemüsegärtner. —
2) Schmack-Gärber, s. Kraut 1h. —
~ēī, f.; –en: 1) Kraut- und Gemüsegarten. — 2) Schmackgärberei. — 3) eine Gesammtheit von allerhand Kräutern: Ein .. von Hopfen und Malz (mit Ausschließung aller sonstigen Ingredienzien und K–en) gebrauetes Bier. § 234. —
~ich, n., –(e)s; 0: Gekräut, Kräutig: Wenn das K. oder Schlotten [der Zwiebeln] von sich selbst abfällt. Gart. 3, 211; 164 etc. —
~ig, a.: voller Kräuter, bekräutert: Den kräutrigen Hügel hinan. Ov. 2, 337; Ein kräutriger Fluß. Ländl. 2, 357; 462 etc. —
~n: 1) intr. (haben): Kraut oder Kräuter schneiden und sammeln: Beim K. im nahen Walde. Schl. 154; Der Kräuterer, s. Kräutler. —
2) tr. in Zsstzg.: Be-k.: mit Kräutern versehn, gw. im Partic. = kräutrig: Grünbekräuterte Thäler. 1, 31; Dies luftige Bergthal, blumicht bekräutert. ebd.; Unter dem moosigen bekräuterten Steine. M. 2, 122; Auf bekräuterten Wiesen. Georg. 2, 384; Od. 17, 128 etc.
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