krallen
Krállen, intr. (haben):
die Krallen einschlagen; dann auch (intr. und tr.) so kratzen; mit den Krallen packen oder ergreifen und refl.: sich die Krallen einschlagend, fest halten, fest setzen etc.: [Das Gethier] krallt an Decke sich und Tisch. SW. 5, 222; Also krallt sich Eifersucht | im Busen fest. 12, 186; Wenn sich ein Kind in das eigne Herz der Mutter krallt. R. 6, 185; So kreischt uns ein Griffel ins Ohr, der einen Stein hinunter krallet. 4, 253; Der endlich nach Dessen Hut krallte. 31, 70; Der Egoismus hat sich auf diesem Boden so fest gekrallt. 219; Dieser Seelengeier | lässt, wann er gekrallt hat, nicht mehr los. Ep. 1, 288; Er krallte die erkaltenden Finger in die furchtbaren Blätter. Bank. 2, 236 etc. Im Partic. = krallig (s. d.): Die scharfgekrallten Tatzen etc. — Auch mit Umlaut: Die Katze krellte. 2, 128; Dann wird sie auch nimmer krällen. etc.
Zsstzg. z. B.: Áb-: krallend abreißen etc.: Da hatt’ am Arm | die Löwin etwas Fleisch ihm abgekrallt. V. Sh. 3, 117. —
An-: sich krallend anklammern: Das Leben krallt sich gleich wieder an. G. Zelt. 2, 289. —
Āūf-: krallend auflegen auf Etwas: Die Tatze .., die schon an Hartmuths Gurgel aufgekrallt lag. VWeber 2, 130, s. auch als Ggstz. zu-k. —
Be-: mit Krallen versehn, nam. im Partic. (vgl. krallig): In bekrallter Tatze. Grün Sch. 4; Goltz 3, 470; ferner: mit Krallen betreten, verletzen: Ein Land, das kein Unthier bekrallt. Göckingk Nic. 164. —
Eīn-: Sie krallte mit ihren dürren Fingern in sie ein. Gutzkow Zaubr. 1, 30; Die Hand in den Teppich eingekrallt. Stahr Jahr. 2, 151; Felsstück, über das sie mit eingekrallten Fingern sich hinwanden. Tschudi Th. 400. —
Nīēder-: krallend niederwerfen: Als wenn sich eine Hand ausstreckte, um mich niederzukrallen. Mundt Rob. 1, 9. —
Um-: krallend umschlingen: Der Satan hielt ihn umkrallt. Börne 3, 49; Hackländer Tag. 1, 7; Fühlte seine Füße von den Armen des Knechts umkrallt. Kompert Pfl. 2, 125. —
Ver-: sich krallend verwickeln, s. Stalder: Wobei sich jene Geier .. in die Seeadler so heftig verkrallten. Tschudi Th. 352. —
Wég-: Einem Etwas w., es mit den Krallen packend, raffend ihm wegnehmen. V. Ar. 1, 143. —
Zer-: krallend zerreißen, zerfleischen: Habt ihr .. mit Nägeln euch zerkrallt, mit Fäusten euch zerfleischt. Falk Mensch. 106. —
Zū-: drauf los krallen etc.; auch: sich krallend schließen, wie auf-k., sich öffnen: Eine schwarze Riesenfaust, | sie spannt sich auf, sie krallt sich zu. B. 71b u. ä. m.
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