Faksimile 1011 | Seite 1003
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Koth
II. Kōth, n., –(e)s; –e: Kathe (ſ. d.), nam. ein
Bauernhaus ohne Hofſtätte; eine Kohlenhütte; in den
Salzwerken, die Hütte, wo ſich eine Pfanne befindet
und Salz geſotten wird, z. B.: Das Salzfaß, ſo ein gro-
ßer Bottich und an dem K–e in die Erde hineingeſetzet iſt.
SClara EfA. 2, 561, vergl.: Sowohl in die königliche
Kothe als der ſ. g. Pfänner oder Salzjunker ihre. 562; Die
königlichen Salzkothen [in Halle]. IGJacobi 1, 40;
König Jer. 3, 141 ꝛc., ſ. Anm.
Anm. Vrſch. Nbnf., z. B. Kothe, f.; ſ. 0; ferner z. B.:
Ich habe Frau und Kind in meinem Kotten. Grabbe Herm.
4; Grube 3, 79; Den Meilerhaufen und nach altgermani-
ſcher Sitte am Quell die mit grünem Raſen belegte Erd-
köthe. 109; Das Verſieden der Soole. .. Die Gebäude,
in welchen dieſe Abdampfung vorgenommen wird, werden
Salzkotten genannt. Karmarſch 2, 464; Daß die wahren
Landeseinwohner insgeſammt noch einzeln auf abgeſonderten
und insgemein rings umher aufgeworfenen Höfen wohnen,
welche kein allgemeines Maß oder Verhältnis zu einander ha-
ben. Man theilt ſie in ganze, halbe und viertel oder nach un-
ſerer Art zu reden, in Vollerbe, Halberbe und Erbkotten
ein. .. Erbe, ganze und halbe, wie auch Erbkotten ſcheinen
die erſten Pflanzungen zu ſein .. Markkotten hingegen,
deren jetzt 6 und 8, auch wohl 16 auf ein Erbe gehen, ſind
dem Anſehen nach ein ſpäter Anflug .. Kott oder Kotte iſt
eig. ein Schnitt, un coupon, wovon noch das engl. cut,
cutter übrig iſt; und weil jedes segmen zu einem tegmen
gebraucht werden kann, ſo bedeutet es auch etwas Bedecktes,
eine Hütte . . Man ſagt auch Kötterei, wie im Frz. Cot-
terie ꝛc. Möſer Osn. 1, 4 ff.; In Backhäuſern, Spiekern,
Kötten. Ph. 1, 104. Dazu für den Beſitzer eines Koths
oder Kottens: Sein kleines Kotherhaus. Gleim 4, 236;
Den Köthern und Brinkſitzern, die nur kleinere Stellen be-
ſitzen. Grube 3, 27; Groß-, Kleinköther; Lebte küm-
merlich in einer ſchlechten Köthnerwohnung. Höfer V. 259;
Daß ich den Halbhüfener, den Kötter .., wer es ſonſt ſein
mag, Jeden bei ſeiner Gebühr nennen muß. Immermann M.
3, 104; 4, 50; Geringe Markkötter, die Nichts als
eine Hausſtätte und ein kleines Gärtchen dabei beſitzen. Möſer
Ph. 1, 190; Osn. 1, 255 ꝛc., auch Käth(en)er, ſ.
Kathe, Anm. ꝛc. und dazu: für das Beſitzthum eines Kötters
(alſo = Koth ꝛc., ſ. o.): Sie wären Herrn meiner Köt-
terei. Möſer Ph. 1, 121 ꝛc. Für den Kötter oder ge-
nauer Markkötter gilt auch die Zſſtzg.: Kothſaß und das
daraus entſtandene Koſſat (e). Vgl. engl. cot, cottage,
Hütte ꝛc.