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Koth
II. Kōth, n., –(e)s; –e:
Kathe (s. d.), nam. ein Bauernhaus ohne Hofstätte; eine Kohlenhütte; in den Salzwerken, die Hütte, wo sich eine Pfanne befindet und Salz gesotten wird, z. B.: Das Salzfaß, so ein großer Bottich und an dem K–e in die Erde hineingesetzet ist. SClara EfA. 2, 561, vergl.: Sowohl in die königliche Kothe als der s. g. Pfänner oder Salzjunker ihre. 562; Die königlichen Salzkothen [in Halle]. IGJacobi 1, 40; König Jer. 3, 141 etc., s. Anm.
Anm. Vrsch. Nbnf., z. B. Kothe, f.; s. 0; ferner z. B.: Ich habe Frau und Kind in meinem Kotten. Grabbe Herm. 4; Grube 3, 79; Den Meilerhaufen und nach altgermanischer Sitte am Quell die mit grünem Rasen belegte Erdköthe. 109; Das Versieden der Soole. .. Die Gebäude, in welchen diese Abdampfung vorgenommen wird, werden Salzkotten genannt. Karmarsch 2, 464; Daß die wahren Landeseinwohner insgesammt noch einzeln auf abgesonderten und insgemein rings umher aufgeworfenen Höfen wohnen, welche kein allgemeines Maß oder Verhältnis zu einander haben. Man theilt sie in ganze, halbe und viertel oder nach unserer Art zu reden, in Vollerbe, Halberbe und Erbkotten ein. .. Erbe, ganze und halbe, wie auch Erbkotten scheinen die ersten Pflanzungen zu sein .. Markkotten hingegen, deren jetzt 6 und 8, auch wohl 16 auf ein Erbe gehen, sind dem Ansehen nach ein später Anflug .. Kott oder Kotte ist eig. ein Schnitt, un coupon, wovon noch das engl. cut, cutter übrig ist; und weil jedes segmen zu einem tegmen gebraucht werden kann, so bedeutet es auch etwas Bedecktes, eine Hütte . . Man sagt auch Kötterei, wie im Frz. Cotterie etc. Möser Osn. 1, 4 ff.; In Backhäusern, Spiekern, Kötten. Ph. 1, 104. Dazu für den Besitzer eines Koths oder Kottens: Sein kleines Kotherhaus. Gleim 4, 236; Den Köthern und Brinksitzern, die nur kleinere Stellen besitzen. Grube 3, 27; Groß-, Kleinköther; Lebte kümmerlich in einer schlechten Köthnerwohnung. Höfer V. 259; Daß ich den Halbhüfener, den Kötter .., wer es sonst sein mag, Jeden bei seiner Gebühr nennen muß. Immermann M. 3, 104; 4, 50; Geringe Markkötter, die Nichts als eine Hausstätte und ein kleines Gärtchen dabei besitzen. Möser Ph. 1, 190; Osn. 1, 255 etc., auch Käth(en)er, s. Kathe, Anm. etc. und dazu: für das Besitzthum eines Kötters (also = Koth etc., s. o.): Sie wären Herrn meiner Kötterei. Möser Ph. 1, 121 etc. Für den Kötter oder genauer Markkötter gilt auch die Zsstzg.: Kothsaß und das daraus entstandene Kossat (e). Vgl. engl. cot, cottage, Hütte etc.