Korpus
* Kórpus (lat.), n., uv.; uv.: Körper (ſ. d.,
Anm.), in einzelnen Anwendungen, z. B.: 1) burſchik.:
Leib: Das [Frauenzimmer] gebe einen ſchönen Pult, daß
Einer ſein K. drauf legte. Zinkgräf 2, 57, im Spiel mit
3b zuw. auch m.: Seinen K. pflegen ꝛc. — 2) Buchdr.:
eine Schriftgattung von 10 Punkten (ſ. Garmond),
zw. Borgis und Cicero die Mitte haltend: Die Namen
der Schriften rühren häufig von den Werken her, welche zuerſt
damit gedruckt wurden, z. B. Cicero, K. ꝛc. Franke Buchdr.
15, ſ. 3b. — 3) in gewiſſen Verbind.: a) K. delikti,
der Körper oder Ggſtd., an oder mit welchem ein Ver-
brechen begangen iſt, mit ſcherzh. Mz.: Die übelthäte-
rinnen mit den betreffenden K.-delikti’s. Hackländer Stillfr. 1,
219. — b) K. juris, die Sammlung der Geſetze des
röm. Rechts.
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