Korpus
* Kórpus (lat.), n., uv.; uv.:
Körper (s. d., Anm.), in einzelnen Anwendungen, z. B.:
1) burschik.: Leib: Das [Frauenzimmer] gebe einen schönen Pult, daß Einer sein K. drauf legte. 2, 57, im Spiel mit 3b zuw. auch m.: Seinen K. pflegen etc. —
2) Buchdr.: eine Schriftgattung von 10 Punkten (s. Garmond), zw. Borgis und Cicero die Mitte haltend: Die Namen der Schriften rühren häufig von den Werken her, welche zuerst damit gedruckt wurden, z. B. Cicero, K. etc. Buchdr. 15, s. 3b. —
3) in gewissen Verbind.:
a) K. delikti, der Körper oder Ggstd., an oder mit welchem ein Verbrechen begangen ist, mit scherzh. Mz.: Die übelthäterinnen mit den betreffenden K.-delikti’s. Stillfr. 1, 219. —
b) K. juris, die Sammlung der Gesetze des röm. Rechts.
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