Konsul
Konsulat
Konsulent
konsulieren
Konsultation
konsultativ
konsultieren
* Kónſul (lat.), m., –s, uv.; –n, –e (P. 3, 143);
-: 1) im alten Rom die beiden jährlich gewählten
höchſten Staatsbeamfen, danach z. B. auch: das Staats-
oberhaupt der frz. Republik (1799—1804)ꝛc. — 2) an
einigen Orten = Rathsbeiſitzer ꝛc. — 3) K., Han-
dels-K., ein Bevollmächtigter, den ein Staat an einem
Handelsplatze hält, um ſeinen Kaufleuten und Schif-
fern dort als Schutz und Beiſtand zu dienen, auf Beob-
achtung der Handelsverträge zu ſehen ꝛc.: General-K.,
K. für mehrere Plätze, dem andre K–n untergeordnet
ſind; Vice-K. ꝛc. — ~āt, n., –(e)s; –e; –s-: die
Würde, die Stelle eines Konſuls und ſein Wirkungs-
kreis, ſo nam. die Gerichtsbarkeit eines Handelskonſuls:
See-K., in einigen Ländern ein Seegericht zur Entſchei-
dung aller Streitigkeiten in Seehandlungsſachen. —
~ént, m., –en; –en: Berather, nam. Anwalt, ſ. d.
und Zſſtzg., z. B.: Rechts-K.; Kammer-K. ꝛc. — ~īēren,
tr.: zu Rathe ziehn, rathfragen. — ~tatiōn, f.; –en;
–s-: das Konſultieren. — ~tatīv, a.: auf Konſulta-
tionen bezüglich. — ~tīēren, tr.: zu Rathe ziehn, beſ.
von Arzten.
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