Konsul
Konsulat
Konsulent
konsulieren
Konsultation
konsultativ
konsultieren
* Kónsul (lat.), m., –s, uv.; –n, –e (P. 3, 143); -:
1) im alten Rom die beiden jährlich gewählten höchsten Staatsbeamfen, danach z. B. auch: das Staats- oberhaupt der frz. Republik (1799—1804)etc. —
2) an einigen Orten = Rathsbeisitzer etc. —
3) K., Han- dels-K., ein Bevollmächtigter, den ein Staat an einem Handelsplatze hält, um seinen Kaufleuten und Schiffern dort als Schutz und Beistand zu dienen, auf Beob- achtung der Handelsverträge zu sehen etc.: General-K., K. für mehrere Plätze, dem andre K–n untergeordnet sind; Vice-K. etc. —
~āt, n., –(e)s; –e; –s-: die Würde, die Stelle eines Konsuls und sein Wirkungskreis, so nam. die Gerichtsbarkeit eines Handelskonsuls: See-K., in einigen Ländern ein Seegericht zur Entscheidung aller Streitigkeiten in Seehandlungssachen. —
~ént, m., –en; –en: Berather, nam. Anwalt, s. d. und Zsstzg., z. B.: Rechts-K.; Kammer-K. etc. —
~īēren, tr.: zu Rathe ziehn, rathfragen. —
~tatiōn, f.; –en; –s-: das Konsultieren. —
~tatīv, a.: auf Konsultationen bezüglich. —
~tīēren, tr.: zu Rathe ziehn, bes. von Arzten.
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