konsekrieren
Konseil
Konsens
konsentieren
konsequent
Konsequenz
* Konſ~ekrīēren (lat.), tr.: weihen, nam. Brot
und Wein im Abendmahl. — ~eil (frz. konßélj), m.,
–s; –s: Rath als Verſammlung; Staatsrath. —
~éns (lat.), m., –es; –e: Einwilligung, Erlaubnis.
— ~entīēren, intr. (haben): In Etwas k., einwilligen.
— ~equént, a.: folgerecht, ſeinen Grundſätzen getreu,
Ggſtz.: Jn-k., vgl.; Das folgerechte und folgeloſe Handeln.
G. 33, 81. — ~equénz, f.; –en: 1) o. Mz.: das Konſe-
quent-Sein, Ggſtz. In-K. — 2) Folgerung: Merkt doch
einmal dieſe verzwickte K., dieſen poſſierlichen Schluß. Sch.
106a. Dazu; K–en-Macher, -Macherei, Jenes: Einer,
der aus Allem (übertriebene) Folgerungen zieht, —
Dies: ſein Thun.
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