konsekrieren
Konseil
Konsens
konsentieren
konsequent
Konsequenz
* Kons~ekrīēren (lat.), tr.:
weihen, nam. Brot und Wein im Abendmahl. —
~eil (frz. konßélj), m., –s; –s: Rath als Versammlung; Staatsrath. —
~éns (lat.), m., –es; –e: Einwilligung, Erlaubnis. —
~entīēren, intr. (haben): In Etwas k., einwilligen. —
~equént, a.: folgerecht, seinen Grundsätzen getreu, Ggstz.: Jn-k., vgl.; Das folgerechte und folgelose Handeln. 33, 81. —
~equénz, f.; –en: 1) o. Mz.: das Konsequent-Sein, Ggstz. In-K. — 2) Folgerung: Merkt doch einmal diese verzwickte K., diesen possierlichen Schluß. 106a. Dazu; K–en-Macher, -Macherei, Jenes: Einer, der aus Allem (übertriebene) Folgerungen zieht, — Dies: sein Thun.
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