Kondition
konditional
Konditionell
konditionieren
* Konditiōn (lat.), f.; –en: 1) Bedingung, vgl.
ganz lat. Fügung: Die conditio sine qua non, uner-
läßliche Bedingung; kaufm., nam. buchhändl.: Waare,
Bücher auf K. nehmen, unter der Bedingung der Rück-
ſendung, wenn man ſie in einer beſtimmten Friſt nicht
hat verkaufen können (à condition). — 2) der Dienſt
bei einem Principal, namentl. als Kaufmannsgehilfe,
Kommis: In K. ſein, ſtehn, gehn ꝛc. — ~āl, ~éll:
1) a.: bedingt; bedingend; bedingungsweiſe. — 2) m.,
–s; –s, –e: Sprachl., nam. im Franz. eine Form des
Zeitw. in Hauptſätzen bei ſog. unwahren Bedingungs-
ſätzen. — ~īēren: 1) intr. (haben): in Kondition (ſ. d.
2) ſtehn. — 2) tr.: a) Seidenhandel: Die Seidek.,
ſie künſtlich durch Wärme trocknen und ihr wahres Ge-
wicht in dieſem Zuſtand beſtimmen. Karmarſch 3, 232.
— b) nam. im Partic.: von einer Bedingung abhän-
gig machen: Konditionierte Wechſel ꝛc. — c) im Partic.
mit Adv. ſo oder ſo beſchaffen: Wohl konditionierte [er-
haltne] Bücher ꝛc.
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