Faksimile 0990 | Seite 982
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Kondition konditional Konditionell konditionieren
* Konditiōn (lat.), f.; –en:
1) Bedingung, vgl. ganz lat. Fügung: Die conditio sine qua non, unerläßliche Bedingung; kaufm., nam. buchhändl.: Waare, Bücher auf K. nehmen, unter der Bedingung der Rücksendung, wenn man sie in einer bestimmten Frist nicht hat verkaufen können condition). 2) der Dienst bei einem Principal, namentl. als Kaufmannsgehilfe, Kommis: In K. sein, stehn, gehn etc.
~āl, ~éll: 1) a.:
bedingt; bedingend; bedingungsweise. 2) m., –s; –s, –e: Sprachl., nam. im Franz. eine Form des Zeitw. in Hauptsätzen bei sog. unwahren Bedingungssätzen.
~īēren: 1) intr. (haben):
in Kondition (s. d. 2) stehn.
2) tr.:
a) Seidenhandel: Die Seidek., sie künstlich durch Wärme trocknen und ihr wahres Gewicht in diesem Zustand bestimmen. Karmarsch 3, 232.
b) nam. im Partic.: von einer Bedingung abhängig machen: Konditionierte Wechsel etc.
c) im Partic. mit Adv. so oder so beschaffen: Wohl konditionierte [erhaltne] Bücher etc.