Kondition
konditional
Konditionell
konditionieren
* Konditiōn (lat.), f.; –en:
1) Bedingung, vgl. ganz lat. Fügung: Die conditio sine qua non, unerläßliche Bedingung; kaufm., nam. buchhändl.: Waare, Bücher auf K. nehmen, unter der Bedingung der Rücksendung, wenn man sie in einer bestimmten Frist nicht hat verkaufen können (à condition). — 2) der Dienst bei einem Principal, namentl. als Kaufmannsgehilfe, Kommis: In K. sein, stehn, gehn etc. —
~āl, ~éll: 1) a.: bedingt; bedingend; bedingungsweise. — 2) m., –s; –s, –e: Sprachl., nam. im Franz. eine Form des Zeitw. in Hauptsätzen bei sog. unwahren Bedingungssätzen. —
~īēren: 1) intr. (haben): in Kondition (s. d. 2) stehn. —
2) tr.:
a) Seidenhandel: Die Seidek., sie künstlich durch Wärme trocknen und ihr wahres Gewicht in diesem Zustand bestimmen. 3, 232. —
b) nam. im Partic.: von einer Bedingung abhängig machen: Konditionierte Wechsel etc. —
c) im Partic. mit Adv. so oder so beschaffen: Wohl konditionierte [erhaltne] Bücher etc.
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