Komme
Kómme, m., –n; –n:
ugw. außer Zsstzg. z. B. Áb-: Abkömmling, der von Einem oder einem Geschlecht Abkommende oder Abstammende, Nach-K.: Ist der Prinz .. nicht zugleich ein erlauchter A. der einstigen souveränen Herren der Bretagne? Mir. 2, 91. — Nāch-: Ab-K.; Einer aus spätrer Zeit, nam. oft in Mz., vgl. den Gegensatz Vorfahr, die Ahnen etc.: Die N–n Abrahams; Die Ur-N–n der Tuscier. A. 2, 121; doch auch: Der N. [kollektiv], dem manche Denkschrift zugänglich sein wird, die uns jetzt entgeht. Jahrh. 1, VII; Des Weibes N. wird der Schlange den Kopf zertreten. 4, 9; Da sie die einzige N. ihrer Großmutter war. 1. 2, 738 Nbnf. die Partic. von „nachkommen“ z. B.: Die Nachkommenden. 3, 156; 39, 438; 11a und: Ungerathene Nachkommene Petri. B. 9b; RH. IX; 1, 26 etc. statt Nachgekommene, s. kommen, Anm.; ferner Nachkommen-schaft, -heit.
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