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Komme
Kómme, m., –n; –n:
ugw. außer Zsstzg. z. B. Áb-: Abkömmling, der von Einem oder einem Geschlecht Abkommende oder Abstammende, Nach-K.: Ist der Prinz .. nicht zugleich ein erlauchter A. der einstigen souveränen Herren der Bretagne? Mundt Mir. 2, 91. Nāch-: Ab-K.; Einer aus spätrer Zeit, nam. oft in Mz., vgl. den Gegensatz Vorfahr, die Ahnen etc.: Die N–n Abrahams; Die Ur-N–n der Tuscier. Kohl A. 2, 121; doch auch: Der N. [kollektiv], dem manche Denkschrift zugänglich sein wird, die uns jetzt entgeht. Gervinus Jahrh. 1, VII; Des Weibes N. wird der Schlange den Kopf zertreten. Hebel 4, 9; Da sie die einzige N. ihrer Großmutter war. DMuseum 1. 2, 738 (LoGall). Nbnf. die Partic. von „nachkommen“ z. B.: Die Nachkommenden. G. 3, 156; 39, 438; Schaidenreißer 11a und: Ungerathene Nachkommene Petri. Fischart B. 9b; Hammer RH. IX; Opitz 1, 26 etc. statt Nachgekommene, s. kommen, Anm.; ferner Nachkommen-schaft, -heit.