Koker
Kōker, m., –s; uv.; -: eig. niederd. Form für
Köcher (ſ. d.) und ſo techniſch üblich zur Bezeichnung
röhrenförmiger Behältniſſe, z.B.: 1) Töpfer.: oben
und unten offne Cylinder, worin die zu brennenden
Gegenſtände, nam. aus Steingut, mit Pinnen befeſtigt
werden. Karmarſch 3, 499. — 2) Schiff.: a) Cylin-
der für Kugeln ꝛc. von beſtimmtem, zu einem Geſchütz
paſſenden Kaliber, ſo Kardus-, Kartätſchen- oder
Schrot-K. — b) viereckiger Verſchlag von Planken,
worin Etwas ſteht. Iſt dies etwas Auf- und Nieder-
zulaſſendes, wie z. B. bei der tauben Jütte, dem Maſt
ꝛc., ſo iſt der K. natürlich nach einer Seite offen und
beſteht alſo nur aus 3 Brettern: Der K. einer Bagger-
maſchine, worin ſich die Räder zum Baggern bewegen;
Der K. um den Pumpencylinder, Pumpen-K., ſ. Pum-
penſod; Der Maſten-K. ꝛc. — c) der bedeckte hohle
Gang zwiſchen den Ruderbänken in einer Galere als
Behältnis für Kleider, Zelte ꝛc. — 3) ſ. Kokos.
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