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Koker
Kōker, m., –s; uv.; -:
eig. niederd. Form für Köcher (s. d.) und so technisch üblich zur Bezeichnung röhrenförmiger Behältnisse, z.B.: 1) Töpfer.: oben und unten offne Cylinder, worin die zu brennenden Gegenstände, nam. aus Steingut, mit Pinnen befestigt werden. Karmarsch 3, 499. 2) Schiff.:
a) Cylinder für Kugeln etc. von bestimmtem, zu einem Geschütz passenden Kaliber, so Kardus-, Kartätschen- oder Schrot-K.
b) viereckiger Verschlag von Planken, worin Etwas steht. Ist dies etwas Auf- und Niederzulassendes, wie z. B. bei der tauben Jütte, dem Mast etc., so ist der K. natürlich nach einer Seite offen und besteht also nur aus 3 Brettern: Der K. einer Baggermaschine, worin sich die Räder zum Baggern bewegen; Der K. um den Pumpencylinder, Pumpen-K., s. Pumpensod; Der Masten-K. etc.
c) der bedeckte hohle Gang zwischen den Ruderbänken in einer Galere als Behältnis für Kleider, Zelte etc. 3) s. Kokos.