Kloster
Klōſter, n., –s; uv.; Klöſterchen, lein; -: 1) ab-
geſchloßnes Gebäude zur Wohnung für Mönche oder
Nonnen (ſ. Klauſe): In ein K. gehn oder ſich begeben,
Mönch, Nonne werden; Durch die Welt ſich zu helfen iſt
ganz ’was Eignes, man kann ſich | nicht ſo heilig bewahren
als wie im K. G. 5, 222; Das fernſte Klöſterlein zur An-
dacht ſich erwählt. W. 11, 226 ꝛc. — So: Mönchs-, Non-
nen- oder Jungfern-, Frauen-K. (Fiſchart B. 24b; Platen 4,
312); Das Nonnenklöſterchen. G. 25, 262 und nach den
verſch. Orden z.B.: Bettel- (Luther 8, 10a), Franciskaner-,
Karthäuſer-K. ꝛc.; ferner: Feld-K., in freiem Feld, nicht
in einer Stadt gelegen (Luther SW. 60, 344) ꝛc. — 2)
Der Name blieb manchen Gebäuden bei verändertem
Zweck, z. B.: Das graue (ſ. d. 6) K., ein Berliner
Gymnaſium, ſ. Klöſterling.
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