Kloster
Klōster, n., –s; uv.; Klösterchen, lein; -:
1) abgeschloßnes Gebäude zur Wohnung für Mönche oder Nonnen (s. Klause): In ein K. gehn oder sich begeben, Mönch, Nonne werden; Durch die Welt sich zu helfen ist ganz ’was Eignes, man kann sich | nicht so heilig bewahren als wie im K. 5, 222; Das fernste Klösterlein zur Andacht sich erwählt. 11, 226 etc. — So: Mönchs-, Nonnen- oder Jungfern-, Frauen-K. B. 24b; 4, 312); Das Nonnenklösterchen. 25, 262 und nach den versch. Orden z.B.: Bettel- 8, 10a), Franciskaner-, Karthäuser-K. etc.; ferner: Feld-K., in freiem Feld, nicht in einer Stadt gelegen SW. 60, 344) etc. — 2) Der Name blieb manchen Gebäuden bei verändertem Zweck, z. B.: Das graue (s. d. 6) K., ein Berliner Gymnasium, s. Klösterling.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.