kleinlich
Kleinlichkeit
Klēīnlich, a. (~keit, f.; –en): 1) (veraltend)
klein, zart, ſchmächtig: Einen k–en ſchmächtigen Menſchen.
Münchhauſen 82; Wie gar k–e Hände er hat! V. Moſch. 1,
13. — 2) Ggſtz. von großartig, — zu ſehr am Kleinen
und an Kleinigkeiten haftend und dadurch beengt und
beſchränkt, oder ſo beengend und beſchränkend: K. und
peinlich ſein; Eine engherzige und k–e Beurtheilung; Der in
Kleinigkeiten und in k–en Zuſtänden ſich vergeblich abarbeitet.
Arndt Ber. 103; Unſern edlen Stolz aus unſrer Seele ge-
tilgt .., um eure k–e Eitelkeit an ſeine Stelle zu ſetzen. Fichte
6, 144; O des eiteln k–en Menſchen! G. 10, 23; Ein k–er
niedriger Schelm. 55; Die k–en neidiſchen Neckereien. 191;
Alles Störende und K–e war rings umher entfernt. 15, 235;
23, 286; Eine gewiſſe eigene k–e Rechtlichkeit. 27, 136;
K. in Eigennutz. H. 15, 278; Wenn unreifes Geſchwätz oder
Verleumdung ihn | k–ſt foltert. Platen 2, 166; 259; Die-
ſelbe Anfeindung des K–en bei aller Schonung des Kleinen.
IP. 3, 31 ꝛc. — Dazu: Die K–keiten der Stockphilologen.
Danzel 27; Wir wollen auf dieſen K–keiten nicht im Einzel-
nen verweilen. Gervinus Lit. 3, 227; G. 4, 170 ꝛc. — 3)
verkleinerlich (ſ. d. 2).
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.