kleinlich
Kleinlichkeit
Klēīnlich, a. (~keit, f.; –en):
1) (veraltend) klein, zart, schmächtig: Einen k–en schmächtigen Menschen. 82; Wie gar k–e Hände er hat! Mosch. 1, 13. —
2) Ggstz. von großartig, — zu sehr am Kleinen und an Kleinigkeiten haftend und dadurch beengt und beschränkt, oder so beengend und beschränkend: K. und peinlich sein; Eine engherzige und k–e Beurtheilung; Der in Kleinigkeiten und in k–en Zuständen sich vergeblich abarbeitet. Ber. 103; Unsern edlen Stolz aus unsrer Seele getilgt .., um eure k–e Eitelkeit an seine Stelle zu setzen. 6, 144; O des eiteln k–en Menschen! 10, 23; Ein k–er niedriger Schelm. 55; Die k–en neidischen Neckereien. 191; Alles Störende und K–e war rings umher entfernt. 15, 235; 23, 286; Eine gewisse eigene k–e Rechtlichkeit. 27, 136; K. in Eigennutz. 15, 278; Wenn unreifes Geschwätz oder Verleumdung ihn | k–st foltert. 2, 166; 259; Dieselbe Anfeindung des K–en bei aller Schonung des Kleinen. 3, 31 etc. — Dazu: Die K–keiten der Stockphilologen. 27; Wir wollen auf diesen K–keiten nicht im Einzelnen verweilen. Lit. 3, 227; 4, 170 etc. —
3) verkleinerlich (s. d. 2).
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