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kleinlich Kleinlichkeit
Klēīnlich, a. (~keit, f.; –en):
1) (veraltend) klein, zart, schmächtig: Einen k–en schmächtigen Menschen. Münchhausen 82; Wie gar k–e Hände er hat! V. Mosch. 1, 13.
2) Ggstz. von großartig, zu sehr am Kleinen und an Kleinigkeiten haftend und dadurch beengt und beschränkt, oder so beengend und beschränkend: K. und peinlich sein; Eine engherzige und k–e Beurtheilung; Der in Kleinigkeiten und in k–en Zuständen sich vergeblich abarbeitet. Arndt Ber. 103; Unsern edlen Stolz aus unsrer Seele getilgt .., um eure k–e Eitelkeit an seine Stelle zu setzen. Fichte 6, 144; O des eiteln k–en Menschen! G. 10, 23; Ein k–er niedriger Schelm. 55; Die k–en neidischen Neckereien. 191; Alles Störende und K–e war rings umher entfernt. 15, 235; 23, 286; Eine gewisse eigene k–e Rechtlichkeit. 27, 136; K. in Eigennutz. H. 15, 278; Wenn unreifes Geschwätz oder Verleumdung ihn | k–st foltert. Platen 2, 166; 259; Dieselbe Anfeindung des K–en bei aller Schonung des Kleinen. IP. 3, 31 etc. Dazu: Die K–keiten der Stockphilologen. Danzel 27; Wir wollen auf diesen K–keiten nicht im Einzelnen verweilen. Gervinus Lit. 3, 227; G. 4, 170 etc.
3) verkleinerlich (s. d. 2).