Klausulieren
Klausur
* Klauſ~ulīēren (lat.): ſ. klauſeln. — ~ūr, f.;
–en: 1) das Eingeſchloſſen-ſein ꝛc.: Prüfungsarbeiten in
K. machen; Die traurige K., worin bei ihrem Alten | ihr Früh-
ling unbenutzt verſtreicht. W. 11, 183. — 2) Buchbind.:
Klammer oder Haken am Deckel, das Buch zu ſchlie-
ßen, Krampe, Geſperre, Beſchläge.
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