klärlich
Klǟrlich, a.:
1) adv.: klar, deutlich. 6, 8; 16, 24; Sich k. begreifen lassen. 7, 6; So nah, | daß man die Thüren k. sah. 2, 6; Wie er den Frevel bestrafte, | der so k. vor ihn .. gebracht war. 5, 133; Die Werke beweisen k., daß etc. 21, 172; K. abgebildet. 31, 21; 40, 227 etc.; So ist’s ja k., welche hier die Rechte ist. Woch. 135; K. zu verstehen geben. H. 108; K. darthun. 12, 14 etc.; Klarlich. 3, 7. — 2) in Zsstzg. wie „klärbar“ (s. d.), nam.: Er-: Die Chronit macht’s der Nachwelt dann e., | wie etc. 3, 184; So ist dies eine neue Un-E–keit. E. 3, 120; Zu den gröbsten Irrthümern und Un-E–keiten. 2, 341) etc.
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