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klärlich
Klǟrlich, a.:
1) adv.: klar, deutlich. Nehem. 6, 8; Sir. 16, 24; Sich k. begreifen lassen. Fichte 7, 6; So nah, | daß man die Thüren k. sah. G. 2, 6; Wie er den Frevel bestrafte, | der so k. vor ihn .. gebracht war. 5, 133; Die Werke beweisen k., daß etc. 21, 172; K. abgebildet. 31, 21; 40, 227 etc.; So ist’s ja k., welche hier die Rechte ist. Prutz Woch. 135; K. zu verstehen geben. Wolf H. 108; K. darthun. W. 12, 14 etc.; Klarlich. Zwingli 3, 7. 2) in Zsstzg. wie „klärbar“ (s. d.), nam.: Er-: Die Chronit macht’s der Nachwelt dann e., | wie etc. Chamisso 3, 184; So ist dies eine neue Un-E–keit. Kohl E. 3, 120; Zu den gröbsten Irrthümern und Un-E–keiten. LBüchner (Jahrhundert 2, 341) etc.