Klaps
Klapps
klap(p)sen
Kláp(p)s: 1) m., –(e)s; –e (Kläpſe); Kläpschen:
a) ein ſchallender Schlag: Strafende und aufmunternde
K–e. G. Zelt. 5, 395; K–e auf die Finger. Goltz 1, 37; 3,
104; Nahm . . ein Lineal und gab mir damit einen ſtarken
K. auf die Finger. Hackländer Hdl. 1, 126; Stillfr. 2, 266;
Schnellte den Sand mit einem K. der Finger wieder ab.
HRau Beeth. 2, 277; Ruge Rev. 1, 22; „Du, Schelm-
chen!“ ſagt Mama | und ſtraft mit leiſem K. V. 4, 139 ꝛc.
b) übertr. Schlappe (ſ. d.): Daß wir bei Lautern einen
K. gekriegt. Forſter Br. 2, 639. — 2) interj.: den Schall
eines Klapſes nachahmend. — ~en, tr. und intr.
(haben): klappen, z. B.: Die k–den Schuhe. Auerbach D.
1, 3, nam. von ſchallenden Schlägen, z. B.: Hagelten
Streiche auf ihn ein. . . Als man es draußen ſo k. und
„klepfen“ hörte. Gotthelf U. 1, 56; Klapſte mit eigener fei-
ner Hand den Frager auf den Mund. Kürnberger Am. 346
ꝛc. — Zuſammenſ. ſ. die von prügeln ꝛc.: Einen ab-,
durch-k. ꝛc.
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