Faksimile 0928 | Seite 920
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Klaps Klapps klap(p)sen
Kláp(p)sKláp(p)s: 1) m., –(e)s; –e (Kläpse); Kläpschen:
a) ein schallender Schlag: Strafende und aufmunternde K–e. G. Zelt. 5, 395; K–e auf die Finger. Goltz 1, 37; 3, 104; Nahm . . ein Lineal und gab mir damit einen starken K. auf die Finger. Hackländer Hdl. 1, 126; Stillfr. 2, 266; Schnellte den Sand mit einem K. der Finger wieder ab. HRau Beeth. 2, 277; Ruge Rev. 1, 22; „Du, Schelmchen!“ sagt Mama | und straft mit leisem K. V. 4, 139 etc.
b) übertr. Schlappe (s. d.): Daß wir bei Lautern einen K. gekriegt. Forster Br. 2, 639. 2) interj.: den Schall eines Klapses nachahmend.
~en, tr. und intr. (haben):
klappen, z. B.: Die k–den Schuhe. Auerbach D. 1, 3, nam. von schallenden Schlägen, z. B.: Hagelten Streiche auf ihn ein. . . Als man es draußen so k. und „klepfen“ hörte. Gotthelf U. 1, 56; Klapste mit eigener feiner Hand den Frager auf den Mund. Kürnberger Am. 346 etc. Zusammens. s. die von prügeln etc.: Einen ab-, durch-k. etc.