Geklapper
II. Ge~klápper, n., –s; 0: Klappern (ſ. d.),
nam. andauerndes, eig. und übertr., etwas Leeres und
Nichtiges, was keinen rechten Klang hat ꝛc. (ſ. klap-
pern), ebenſo: Klapperei, und wie dies — namentl.
ſchwzr. — auch = Geklatſch, böswilliges Geſchwätz;
So macht die ſchrecklichſte der Schlangen | die . . . Gefahr |
durch ihr G. offenbar. Hagedorn 1, 136; Den Werth dieſes
G–s [der Etikette] einſehen. Merck’s Br. 1, 205; Das G.
des Stolzes. Thümmel 2, 182 ꝛc.; Doch hört man immer
noch das Wort- und Bild-G. G. 32, 148; Das Müh-
len-G. des jambiſchen Rhythmus. H. 13, 212 ꝛc. —
Veralt.: Das Handgekläpper [Händeklatſchen]. Schot-
tel (Herrig 14, 63).
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