Geklapper
II. Ge~klápper, n., –s; 0:
Klappern (s. d.), nam. andauerndes, eig. und übertr., etwas Leeres und Nichtiges, was keinen rechten Klang hat etc. (s. klappern), ebenso: Klapperei, und wie dies — namentl. schwzr. — auch = Geklatsch, böswilliges Geschwätz; So macht die schrecklichste der Schlangen | die . . . Gefahr | durch ihr G. offenbar. 1, 136; Den Werth dieses G–s [der Etikette] einsehen. Br. 1, 205; Das G. des Stolzes. 2, 182 etc.; Doch hört man immer noch das Wort- und Bild-G. 32, 148; Das Mühlen-G. des jambischen Rhythmus. 13, 212 etc. — Veralt.: Das Handgekläpper [Händeklatschen]. tel 14, 63).
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