Klafter
Kláfter: 1) m., –s; uv.: ſ. Klaffer 3. — 2) n.,
m., –s; uv.; f.; –n; -: a) ein Längenmaß, eigentl.
Das, welches durch die grade Ausſtreckung beider Arme
eines Erwachsnen nach beiden Seiten ſich ergiebt (ſ.
klaftern und Lachter), etwa = 3 Ellen oder 6 Fuß,
doch nach Zeit und Ort wechſelnd: Sie ſenkten den Blei-
wurf ein und fanden 20 K. Ap. 27, 28; 200 K–n weit von
uns. Forſter R. 1, 144; Das K. hat 6 Schuh. Hebel 3, 473;
Sechstauſend K. tief. Immermann M. 1, 64; Zehn K–n ho-
hen Abhang. HKleiſt Kr. 77; Gegen 3 K–n lang. Lenz Nat.
3, 14; Zwölf K. Simrock N. 436; Drauf ein Seil wie die
K. erreicht, von gedoppelter Drehung | flocht ich. V. Od. 10,
167; Die Höhe des Haupts 9 mächtige K–n. 11, 312 ꝛc.
— Der franzöſiſche See-K. oder Faden [ſ. d.] enthält
5 Fuß ꝛc. Bobrick. — b) ein Kubikmaß für Holz, 1 K.
[ſ. a] lang u. breit, doch von wechſelnder Höhe: Wenn
die K. die halbe Höhe hat. Döbel 3, 58b; Manche K. Pi-
nienholz. G. 29, 56; Das Holz-K. Hebel 3, 473; Ein K.
Holz. Keller gH. 4, 104; Zwanzig K–n Holz. Lichtwer 88;
Stamm-K., aus den Stämmen oder Stöcken der ge-
fällten Bäume; Wald-K. ꝛc.
Anm. Ahd. klâfdra, mhd. klâfter, entſtanden aus der
Vorſ. „Ge“ u. ,lafter, das mit niederd. gw. Übergang des
„ft“ in „cht“ (vgl. After), das noch im Bergb. gw. Lachter
iſt. Die Bſp. zeigen das ſchwankende Geſchlecht u. die weibl.
Mz. (–n) ſelbſt bei Zahlw., bei denen Maßbeſt. der Regel
nach (mit Ausnahme der weibl. auf „e“) uv. bleiben.
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