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Kitt
I. Kitt, m., –(e)s; –e; -:
1) eig. eine weiche klebende Substanz, die an der Luft erhartend als festes Bindemittel dient: Die einfachen Klebmittel . . Zu den K–en, d. h. solchen Bindemitteln, deren Erhärtung und Bindkraft wenigstens theilweise auf einer chemischen Veränderung beruht, wodurch sie, einmal erhärtet, der Rückkehr in den früheren weichen Zustand mehr oder weniger Widerstand leisten. Karmarsch 2, 432 (s. Zsstzg.); L. 12, 297 etc. Auch übertr. z. B.: Am Mastbaum gebunden und Kütt in’n Ohren [sie verklebt]. Claudius 1, 131; Der Stock . . der K. [das Bindende] des preußischen Soldatenthums. Droysen Y. 1, 86; Nur eine leichte Hütte, | gebaut aus Fleisch und Bein, | gefügt aus losem K–e, | mein Wanderzelt zu sein. AKnapp (Wackernagel 2, 1771); So fest und stark ist, was der Eintracht Kitt verküttet. Rückert W. 2, 32; Dieses Verhältnis war der Kitt, womit der Stifter Roms sein politisches Gebäude zusammengefügt hatte. W. HB. 1, 84 etc.
Anm. Die Bsp. zeigen den Inlaut „ü“ neben dem jetzt gw. „i“ (s. nam. Rückert, bei dem sich auch findet: Der . .| zerbrochne Glieder mit dem Wundharz kettest. Erb. 2, 14). Spate untersch. noch wie es scheint, willkürlich Kitt (das er zu Kies stellt) = Mörtel von „Kütt“, mit der Ableit. kütten. Mundartl. neutr. u. auch fem., z.B.: Gehalten von der Vorzeit derber Kitte. Rückert 2, 162; 174 etc. Ahd. cuti (s. Graff 4, 365), Abstammung fraglich, vgl. plattd. küt, dem oberd. „Batzen“ entsprechend, als Bez. einer klebrig weichen Masse, bes. von zerquetschten kleinen Thieren.
Zsstzg., s. nam. Karmarsch 2, 431 ff., vielfach, z.B. nach dem Hauptbestandtheil: Harz-, Käse-, Kautschuk-, Leim-, Mehl-, Öl-, Schellack-K. etc., nach dem damit zu Kittenden: Eisen-, Fenster-, Glas-, Holz-, Ofen-, Porzellan-, Stein-, Zahn-K., z. B. auch Diamant-K., womit Juweliere Edelsteine auf Trinkgeschirre kitten etc., nach den hauptsächlichen Benutzern: Bildhauer-, Glaser- (Fenster-), Maler-K. etc., ferner z. B.: Der Binde-K. des öffentlichen Geistes. Gutzkow R. 1, 238. Brand-K., das damit Überstrichne vor Verbrennen zu sichern. Daß man etwas Andres als Geld zum Ehe-K. mache. IP. 64, 148. Schmelz-K., trocken und bei der Anwendung durch Erhitzen flüssig zu machen. Wasser-K., unterm Wasser erhärtend u. ä. m.