Kircher
kirchisch
Kirchler
kirchlich
Kirchner
Kirchnerei
Kírch~er, m., –s; uv.: 1) Kirchherr (ſ. d. 1 und
2). — 2) in Zſſtzg. z. B.: Widerchriſten und Wider-K.
[Gegner der Kirche]. Luther 6, 323a. — ~iſch, a.:
(veralt.) auf die Kirche bezüglich, vgl. kirchlich. 1, 369b
f. — ~ler, m., –s; uv.: in Zſſtzg. Mitglied einer
Kirche (mit verächtl. Nebenſinn), z. B.: Beifall der
verſammelten Staats-K., .. . Baptiſten und anderweitigen
Jſten. Bucher Nat.Z. 7, 401; Pauls-K., ſ. Kirchenthum
ꝛc. — ~lich, a.: zu der oder zu einer Kirche gehörig,
darauf bezüglich: K–e Güter, Streitigkeiten; K–keit. Gutz-
kow R. 6, 20, vgl. Kirchenthum; Ggſtz.: Un-k., auch:
Der überhand nehmende anti-k–e Sinn. Radowitz 119; Die
ritterliche Liebe .. blieb etwas Außer-K–es. Augsb. Zeit.
(1844) 1962a ꝛc.; Die nach-k–e [nach der Kirche ſtatt-
findende] poetiſche Feier. Prutz Gſch.Th. 136. — ~ner,
m., –s; uv.: Kirchendiener, Küſter: In ſolche Kirche ge-
hört ſolcher K. und ſolche Heilige. Luther SW. 26, 64; Or-
ganiſt, Kantor und K. Raumer Päd. 3, 2, 154; Thümmel 2,
108; 3, 14 ꝛc.; K–in, Frau des Kirchners; Dorf-,
Stadt-K. ꝛc. — ~nerēī, f.; –en: Amt und Amtswoh-
nung des Kirchners.
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