Kircher
kirchisch
Kirchler
kirchlich
Kirchner
Kirchnerei
Kírch~er, m., –s; uv.:
1) Kirchherr (s. d. 1 und 2). —
2) in Zsstzg. z. B.: Widerchristen und Wider-K. [Gegner der Kirche]. 6, 323a. —
~isch, a.: (veralt.) auf die Kirche bezüglich, vgl. kirchlich. 1, 369b f. —
~ler, m., –s; uv.: in Zsstzg. Mitglied einer Kirche (mit verächtl. Nebensinn), z. B.: Beifall der versammelten Staats-K., ... Baptisten und anderweitigen Jsten. Nat.Z. 7, 401; Pauls-K., s. Kirchenthum etc. —
~lich, a.: zu der oder zu einer Kirche gehörig, darauf bezüglich: K–e Güter, Streitigkeiten; K–keit. R. 6, 20, vgl. Kirchenthum; Ggstz.: Un-k., auch: Der überhand nehmende anti-k–e Sinn. 119; Die ritterliche Liebe .. blieb etwas Außer-K–es. (1844) 1962a etc.; Die nach-k–e [nach der Kirche stattfindende] poetische Feier. Gsch.Th. 136. —
~ner, m., –s; uv.: Kirchendiener, Küster: In solche Kirche gehört solcher K. und solche Heilige. SW. 26, 64; Organist, Kantor und K. Päd. 3, 2, 154; 2, 108; 3, 14 etc.; K–in, Frau des Kirchners; Dorf-, Stadt-K. etc. —
~nerēī, f.; –en: Amt und Amtswohnung des Kirchners.
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