Faksimile 0918 | Seite 910
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Kirche
Kirche, f.; –n; Kirchlein, el(chen); –n, Kirch-:
1) ein christliches Gotteshaus: Eine K. bauen, einweihen; Das Kirchlein in der K., die ehemalige Einsiedlerwohnung des Heiligen. G. 22, 356; Fallmerayer Or. 2, 1; Sch. 66a etc.; Kirchel. Seydelmann 62; Kirchelchen. G. 23, 206. Sprchw., übertr.: Alte K–n, dunkle Gläser, z. B. G. 22, 51; Zelt. 2, 57, alte Leute haben trübe Ansichten etc. Veralt. in Luther’s Bibel oft von jüdischen, wie auch von heidnischen Gotteshäusern, und so z. B.: Die K. Apollinis zu Delphis. Eppendorf 23; 79; 83, st. Tempel (s. d. u. vgl. Synagoge, Moschee etc.).
2) Rechtssprache etc.: die K. als Pers. aufgefasst, die Besitzthümer erwerben kann etc.: Diese K. ist sehr reich; Der K. Geld vermachen; Das Vermögen der K. verwalten etc. So auch zuw. für die kirchl. Verwaltungsbehörde etc.
3) der in einer K. (1) abgehaltene Gottesdienst: Zur K. läuten; In die K. gehen; Aus der K. kommen; Zur K. gehen, s. Kirchgang; Die K. versäumen; K. halten; Wir gingen in mehrere K–n (1), aber zu einer Zeit wo keine K. war etc.
4) eine durch Gemeinsamkeit des Gottesdienstes oder der Religion, insofern sie in der Bibel enthalten ist, verbundne Genossenschaft: Die K. des alten, des neuen Testaments, die jüdische, die christliche, die katholische, die römisch-, die griechisch-katholische, die protestantische, evangelische, reformierte, die englische, bischöfliche oder Episkopat-K.; Die wahre, die falsche K. etc.: Einen als Ketzer aus der K. stoßen; Mitglieder einer unsichtbaren K.; Die Religion? Nein, wir wollen nicht lügen und nicht heucheln, die K. sagt’s. Börne 4, 258; Am Neujahrsfest der jüdischen K. Heine Lut. 2, 123; Bekennen, daß sie nicht die K. sind und wir nicht Ketzer .. Müssen wir die K. Christi und sie des Teufels K. sein etc. Luther SW. 26, 11 u. v., und so übertr.: Werden wir Gott in keinem Tempel mehr dienen, so ziehet die Nacht mit begeisternden Schauern auf, der wechselnde Mond predigt uns Buße und eine andächtige K. von Sternen betet mit uns. Sch. 198a.
5) Bergb.: Kirchel, die kirchthurmförmigen Zacken an Krystallen, „Kälberzähne“.
Anm. Ahd. chirihhah (und chilicha, wie schwzr. Kilch, z. B. Zwingli 2, 9; 15 etc.), mhd. kirche, wohl aus gr. zνρμαπ, das Haus des Herrn.
Zsstzg. z. B. zu 1 nach dem Namen von Heiligen: Die Peters-K. König Kl. 2, 259; Das deutsche Parlament tagte in der Pauls-K. etc., ferner, wonach sie leicht zu mehren: Ābend- [3]: Abend-Gottesdienst etc.: Während ihre Kollegen . . A. hielten. König (Monatbl. 1, 543b); Fuhr mit dem Rosenkranz in alle A–en. Kl. 1, 5 etc.
Bāūer(n)-: Dorf-K. Möser Ph. 2, 356.
Bēī-:
1) [4] Sekte. Frank Chr. 453a.
2) Filial-K. Bōr-: Empor-K. Fischart Garg. 434a etc. Dōm- [1]: Dom; Kirche, an der sich ein Bischof befindet. Dórf- [1]: Kohl Südr. 2, 54. Empōr-: mit Kirchenstühlen versehene lange Gänge mit Brustlehnen an der Seite des Kirchenschiffs, „Chor“, Por-K., Empor, Prieche, Lettner etc.: Auf einer sogenannten E. steht ein Positiv. Rabner Br. 19: Fallmerayer Or. 1, 95; Mörike N. 399 etc. Episkopāl- [4]: anglikanische Kirche. Féld- [1]: in freiem Feld befindliche Kirche: Wilde Kapellen und F–n. Luther 1, 306a. Filiāl- [1]: Tochter-K., eine einer andern, als der Haupt- oder Mutter-K. einverleibte und von dem an dieser wirkenden Geistlichen mit besorgte Kirche, „Bei-, Neben-K.“ Garnisōns- [1]: für die Soldaten in Garnison. Gnāden- [1]: deren Bau durch besondre Gnade erlaubt worden etc. Götzen- [4]: falsche Kirche. Zinkgräf 1, 263. Hāūpt- [1]: hauptsächliche Kirche, im Ggstz. der Neben-K., z. B.: Dom-K.: Der Besuch der sieben H–n Roms. G. 24, 268; Die Kirchen Mehrere derselben, besonders die H. 30, 135, s. auch Mutter-K. Hāūs-:
1) [1] Kirche in einem Hause, nam. Schlosse, Schloß-, Hof-K.
2) [3] Haus- Gottesdienst. Hōch(stifts)-: bischöfliche K.: Die anglikanische freilich unduldsame Hoch-K. Humboldt Ense 283. Hōf-: s. Haus-K. Hospitāl- [1]. Hūren- [4]: schändliche, falsche Kirche. Luther SW. 26, 26. Kathedrāl-: Dom-K. Kínder-: z. B.: Baustätten einer wandernden K. IP. 36, 65, worin das Kindergemüth ausgebildet wird etc. Kírchspiel(s)- [1]: die ein eignes Kirchspiel hat. Klōster- [1]: Münster. Konventuāl-. Kollegiāt-: Stifts-K. Krēūz-: in Gestalt eines Kreuzes gebaut. Lánd- [1]: Dorf-K. Lándes- [4]: die in einem Lande herrschende Kirche, Staats-K. Mútter-: s. Filial-K. Nationāl-: s. Landes- und Staats-K. Nêben- [1]: eine neben einer andern, der Haupt-K., stehende Kirche, auch Filial-K. Parochiāl-, Pfárr-: Haupt-, Mutter-K. Pōr-: Empor-K. Schlóss- [1]: zu einem Schloß gehörig, Hof-K. Sómmer-: Im Norden [Rußlands] hat die Härte des Klimas einen Unterschied zw. Sommer- und Winter-K–n eingeführt. Gw. sind beide in einem Gebäude der Art mit einander verbunden, daß die S. über die Winter-K. gesetzt ist. Grube 1, 79. Stāāts-: Landes-K.: Er haßte innerhalb dieser Religion die Staats-u. National-K–n. Gervinus Lit. 5, 326.— Stádt- [1]: im Ggstz. zu Land-, Schloß-K. etc. Stífts- [1]: die von einem Propst und von Stiftsherren bedient wird, Kollegiat-K.; Hoch-St., Dom-K. Tóchter-: Filial-K. Universitǟts- [1]. ūr- [1 und 4]: die ursprüngliche Kirche: Kehrten die Patriarchen Armeniens... in ihre ursprüngliche Residenz, nach der U. Etschmiadsin zurück. MWagner (Monatbl. 1, 44). Vōr- [1]: Vorhalle, Vorhof der Kirche: Jch trat in eine kleine V., die Kirche selbst ist durch ein eisernes Gitter geschlossen. G. 23, 24. Wánd-: mit vortretenden Seitenpfeilern, Wandpfeilern vorn und zwischeninnen zwei Säulen. Krünitz 38, 93. Wínter-: s. Sommer-K. Zāūber- [1]: zauberhaft schön etc. Zū-: zugehörige oder Filial-K.