Kipper
Kipperei
Kipperer
kippern
Kipper, m., –s; uv.:
1) s. Kreuzschnabel. —
2) eine Pers., die kippt (s. d. nam. 2c), z. B.: K., Münz-Beschneider Holst. 2, 260); -Fälscher, -Verschlechterer: Das Münzregal (1760): Durch K., die nur Bürger waren, | wuchs schon vor 9mal 15 Jahren | des deutschen Kriegers Leid etc. 1, 75; nam. K. und Wipper, auch übertr. z. B.: Duldet nicht länger, daß von der gemeinsamen Münze [der Sprache] für weise und erhabene Gesinnungen immer die vollwichtigsten an Schrot, die reichhaltigsten an Korn durch K. gefälscht und durch Wipper aus dem Umlaufe gerafft werden. 1804) 1, 342 ff.; Von den heillosen K–innen und Wipperinnen der Kindheit, denen wir eben so viele lahme Beine als lahme Herzen zu danken haben, — Mägden und Ammen. 1, 31 etc., s. Kipperer. —
~ēī, f.; –en: das Treiben eines Kippers: K. und Wipperei, Kippe und Wippe. —
~er, m., –s; uv.: eine kippernde Pers.: Ein Korn-K. beschummelt die ganze Welt [s. Kornjude]. Leb. 1, 272; Schaf-K. 257 etc., bei Wein-, Kornkipper. —
~n, intr. (haben): ein Kipper sein, — und danach allgm.: wucherlichen Klein- oder Schleichhandel treiben.
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