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Kindschaft
Kindschaft, f.; 0:
das Verhältnis des Kindes zu Vater oder Mutter eig. oder übertr., so nam. bibl. das Verhältnis der „Kinder Gottes“ zu Gott, und das daraus entspringende Recht, nam. der Erbschaft etc. Röm. 8, 23; 9, 4; Gal. 9, 5; Eph. 1, 5; Die Seele ist bedacht auf die K. des Lichtes. Gervinus Lit. 3, 343; Mir das Recht | vollbürt’ger K. zu erwerben. G. 13, 251; Mit dieser K. hat es freilich seine Richtigkeit, die Revolution ist seine Mutter. Heine Lut. 1, 226; Jahn V. 175; Die Jdee der K., welche uns Gott verbindet. Lewald W. 2, 195; Daß du durch Christum zu solcher Bruderschaft und K. kommest. Luther 5, 321a; Die große Lehre von der K. Gottes und der daraus fließenden Brüderlichkeit der Menschen. Radowitz 48.
Zsstzg. z. B. außer: Gottes-K. PHeyse Nov. 48 etc., nam.: Án-: Adoption.
Eīn-: E., E–ung, Ver- e–ung [Einkindung], unio prolium, Vertrag zwischen Eheleuten, wodurch sich beide Theile verbindlich machen, die aus einer frühern Ehe oder außerehelich erzeugten Kinder des andern mit den beiderseitig rechten Kindern, in Bezug auf Erbschaft etc. ganz gleich zu halten; Eine E. aufrichten, verkünden (bis 1822, von der Kanzel); Ein Kind (ver)einkindschaften etc. Schm. 2, 309, auch: einkinden, übertr. oft nam. bei JP., z. B.: Die Koalition und E. der unähnlichsten Frisuren ist so groß. 2, 85; 10, 3; 146 u. 0.