Kieselhaft
kieselig
kieseln
Kīēſel~hāft (G. 21, 158), ~ig (Karmarſch 2, 860),
a.: kieſel-artig, -haltig. — ~n: 1) tr.: kieſen, mit
Kies oder Grandverſehn, beſchütten ꝛc.: Gekieſelte Wege,
Straßen ꝛc. Gutzkow 11, 209; 291; R. 2, 374; 4, 40;
Zaubr. 2, 139; In dem gekieſelten Grande. R. 5, 296 ꝛc.
So auch: Be-k., vgl.: Die Wege bekieſt. Ruge Rev. 2,
117 ꝛc.; auch: Überkieſe(l)n, mit Kies oder Kieſeln
überſchütten ꝛc. — 2) tr.: kieſelgleich ſchleudern: Ge-
ſchütz, das Bomben kieſelt. Freiligrath SW. 5, 192. —
3) gw. ver-k., tr. und intr. (ſein): zu Kieſel verwan-
deln oder werden, nam. durch Aufnahme von Kieſel
(ſ. d. 2) ſich modificieren: An die Stelle des Kalkmörtels
von Sandſteinen und Geſchiebelagern tritt gleichfalls Kieſel-
ſäure, — die Verkieſelung ſolcher Geſteine iſt eine außer-
ordentlich allgemeine Erſcheinung. Volger EE. 512; Burmeiſter
Gſch. 264; Humboldt K. 1, 267; 272 ꝛc.
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