Kieselhaft
kieselig
kieseln
Kīēsel~hāft (G. 21, 158), ~ig (Karmarsch 2, 860), a.:
kiesel-artig, -haltig. —
~n: 1) tr.: kiesen, mit Kies oder Grandversehn, beschütten etc.: Gekieselte Wege, Straßen etc. 11, 209; 291; R. 2, 374; 4, 40; Zaubr. 2, 139; In dem gekieselten Grande. R. 5, 296 etc. So auch: Be-k., vgl.: Die Wege bekiest. Rev. 2, 117 etc.; auch: Überkiese(l)n, mit Kies oder Kieseln überschütten etc. — 2) tr.: kieselgleich schleudern: Geschütz, das Bomben kieselt. SW. 5, 192. — 3) gw. ver-k., tr. und intr. (sein): zu Kiesel verwandeln oder werden, nam. durch Aufnahme von Kiesel (s. d. 2) sich modificieren: An die Stelle des Kalkmörtels von Sandsteinen und Geschiebelagern tritt gleichfalls Kieselsäure, — die Verkieselung solcher Gesteine ist eine außer- ordentlich allgemeine Erscheinung. EE. 512; Gsch. 264; K. 1, 267; 272 etc.
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