kehlen
Kêhlen, tr.:
1) mit einer Kehle versehn, nam. im Partic., s. kehlig: Die weißgekehlte Wila. W. 1, 289, ferner: K., ab-, aus-, ein-, ver-k., mit (Hohl-) Kehlen versehn: Gekehlte Leisten etc. —
2) Kochk.: Einen Fisch, z. B. einen Hering k., aus-k., ihm die Kehle ausschneiden (vgl. ädern 1, köpfen etc.). Daher: Der Kehling, Name des Kabeljaus.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) die Kehle abschneiden, tödten, ent-k.: Dies Hexchen abzukehlen. 2, 101; veralt. untrennbar. 13a. —
2) [1]. — Āūs-:
1) [1] Vierkantige ausgekehlte Punkturen. Buchdr. 199 etc. —
2) [2]. — Eīn-:
1) [1]. —
2) s. Einkehle. — Ent- [2] und Ab-k. (1): Empfindler, die sich über ein Mädchen e. Ph. 4, 225. — Ver- [1]: Bleierne Dachrinnen und Verkehlungen. 3, 201 u. á. m.
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