Kebse
kebsen
Kebser
Kebsin
Kêbs~e, f.; –n; Kebschen, lein; Kebs-:
Kebsweib, Neben-Weib oder -Gattin, jetzt Konkubine, Maitresse: Will ich .. dich zum Kebschen nehmen, du süße Maus. A. 2, 139; Äugelst du wirklich mit fürstlichen K–n? NGd. (52) 254; Buhlt um einer K–n Gunst. M. 233; Wie mocht’ eines [Eigen-] Mannes K. je werden Königesweib? N. 782; Ich sei die K. von Siegfried ihrem Mann. 796. —
~en, tr.: zum Kebsweib machen oder nehmen: Deīphobus .., der starrsinnig, Wittwe [Helena], dich erstritt | und glücklich kebste. 12, 186, auch: zur Kebse machen, d. h. sie so nennen, behandeln und intr. (haben): Mit Jemand k., mit einander, ohne rechtmäßig Mann und Frau zu sein, doch so leben. Auch in meistens veralt. Zsstzg. z. B.: Be-k., s. 1, 506a. — Ver-k., tr.: 1) Jemand ver-k., ein Kebsweib nennen und so behandeln. N. 783; 789. — 2) Jemand ver-k., ehebrecherisch, buhlerisch verlassen, ihm untreu 111* werden, auch übertr. s. a. a. O.; 504b. —
~er, m., –s; uv.: Einer der kebst, mit einer Frau im Konkubinat lebt, Kebsmann: Die Buhldirne Germania, die das Gut ihrer Kinder mit K–n verprasst. N. 3, 319; 2, 272. —
~in, f.; –nen: Kebse: Des Königs liebste K. Rom. 66; Dem Hochmuth der K. Sch. 1, 9 etc.
Anm. Ahd. kebis(a), mhd. kebes(e), (vgl. altnord. kêfsi(r) = Knecht, Sklave), die Kebse, ursprüngl. wohl kriegsgefangne, geraubte Sklavin als Nebenweib. — Am häufigsten als Bstw.: Kebs-Weib oder -Frau, -Mann, -Kind, -Sohn, -Tochter, -Bruder etc., auch -Ehe. — Veralt.: Kebisch, kebslich, im Konkubinat lebend etc.; Kebsling, Kebskind.
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