Kanon
Kanonade
Kanone
kanonen
Kanonich
Kanonier
kanonieren
Kanonikat
Kanonikus
Kanonisation
kanonisch
kanonisieren
Kanonissin
Kanonist
Kān~on (gr.). I. m., –s, uv.; –s, –es (uv., s. 6):
1) Richtscheit, Maßstab, so nam. ein als Richtschnur, Regel, Muster geltendes Werk in einer Kunst: Was der berühmte K. des Polyklet für die Bildnerei gewesen sein soll etc. 353a ff. — 2) (s. 1) bei den alten Grammatikern das Verzeichnis der als mustergültig anerkannten oder klassischen Schriftsteller. Daher: 3) das Verzeichnis der von der Kirche anerkannten biblischen, der sogen. kanonischen Bücher, im Ggstz. der Apokryphen (s. d.): Die Untersuchung des K–s. 14, 99; Die Entstehung des K. L. 2, 144 etc. — 4) Der K., das Verzeichnis der von der Kirche anerkannten Heiligen, daher: Kanonisieren, in den K. der Heiligen aufnehmen, kirchlich heilig sprechen. — 5) (s. 3) eine kirchliche Vorschrift, im Ggstz. der bürgerlichen Gesetze, namentl. die Verordnungen der Päpste und der allgemeinen Kirchenversammlungen, in ihrer Gesammtheit die Grundlage des Kirchen- oder kanonischen Rechts bildend. — 6) K., Meß-K., die Gebetformel bei der Messe in der kathol. Kirche, s. Stillmesse und II: Alle beide K. SW. 65, 51. — 7) Mus.:
~onāde (frz.), f.; –n: a) bei den Alten eine Regel, die Verhältnisse der Jntervalle zu bestimmen und das zu dieser Bestimmung dienende Tonwerkzeug (Monochord). —
b) ein mehrstimmiges Tonstück, worin eine Stimme nach der andern eintritt, die Melodie der ersten auf derselben oder auf einer andern Tonstufe wiederholend. Sh. 2, 202: Zirkel-K., bei der Wiederholung in andre Intervalle überspringend und die Tonarten durchlaufend; Räthsel-K., wo der Eintritt der verschiednen Stimmen nicht bez. ist, sondern errathen werden soll. —
c) Sätze, worin eine Singstimme nach der andern eine Melodie aufnimmt, von der andern durch passende Melodien begleitet, bis die erste Stimme die Hauptmelodie wiederbringt. — 8) Einen K. — so nennt man in Paris ein Glas Wein, das man stehend austrinkt. Par. 2, 216 etc. — II. f.; –s: Buchdr., eine Schriftgattung von großem Kegel, zwischen Doppelmittel und Missal: Kleine K. 32, grobe K. 40 Punkte [s. d.]. Buchdr. 16; Die Namen K. und Missal beziehen sich auf die Anfangsbuchstaben der Kanones [s. I 6], Missalen etc. Kat. 40 etc.
Beschießung mit Kanonen etc. 20, 69. —
~ōne, f.; –n; -önchen: 1) grobes Geschütz mit überall gleich weiter Seele (von der Röhrenform, vgl. Kanal, Anm., vgl. den Ggstz.: Kammerstück), zum Abschießen eiserner Vollkugeln, nach deren Gewicht man die Kanonen bez., z. B.: 24-psündige K. oder 24-Pfünder (s. d. und Karthaune); Laffette, Stoß, Traube, Friesen, Bänder, Boden-, Zapfen- und Zündfeld, Zündloch, Gurt, Kopf, Hals, Mündung, Lauf oder Seele der K. etc.; Eine Kanone abblasen, abkühlen, abprotzen, laden, richten, abschießen, vernageln etc.; Wenn man ein kleines Kanönchen losschießt. 2, 36; Daher gefahren kommen wie aus einer K. [unerwartet schnell, vgl.: wie eine Bombe]. U. 2, 299; G. 247 etc., übertr.: Er .. zieht sich unter die K. des Glaubens zurück und findet Rettung und Sicherheit in einer Bastion des seligmachenden Lavaters. 5, 638; Die schwache Seite, wohin sie ihre K–n richten und Sturmlücken schießen müßten. 4, 167 etc.; Feld-, Festungs-, Schiffs-K.; Vom Zelt des Feldherrn donnerte der Ton | der abendlichen Lärm- K–e. 1, 251; 2, 155 (vgl. Lärmglocke) etc. —
2) Seidenmanuf.: ein hohler Cylinder, in den ein heißer Bolzen kommt, zum Kalandern der Seidenzeuge. — 3) hoch hinaufreichende Stiefel, Postillionsstiefel, namentl. der Studenten. 2, 16; FB. 2, 198; Par. 1, 250; H. 38; Reiter-K–n. 86 etc., vgl. Koller 3. — 4) (s. 3) bursch.: Unter der K., zur Bezeichnung von etwas Erbärmlichem, wie: Unterm Nachtwächter etc. —
~ōnen, intr. und tr.: bei statt kanonieren (s. d.). —
~ōnich, m., –(e)s; –e: Kanonikus (s. d.). Gs. Erz. 4, 158. —
~onīēr, m., –s; –e: Stück- oder Kanonenschütze; Ober-K. etc. —
~onīēren, intr. (haben) und tr.: mit Kanonen (be)schießen; übertr.: Einen bestürmen etc. — Scherzh. auch: einen Kanon (s. d. I. 7b) singen: Lasst uns den ab-k. Sh. 2, 311, gleichsam: unsern Kanon abfeuern. —
~onikāt, n., –(e)s; –e: Stiftsherrnstelle. —
~ōnikus, m., uv., –ses; –se, -onici: Dom-, Stiftsherr. —
~onisatiōn, f.; –en: Heiligsprechung. —
~ōnisch, a.: dem Kanon (s. d. I, nam. 2 und 5) gemäß, darauf bezüglich (vgl. Büchsenrecht). —
~onisīēren, tr.: heiligsprechen (s. Kanon I4). —
~onissin, f.; –nen: ein Frauenzimmer, das eine Präbende an einer Stiftskirche besitzt. —
~onist, m., –en; –en: Lehrer, Kenner des kanonischen oder Kirchenrechts — u. ä. m.
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