Kaiser
kaiserhaft
kaiserisch
kaiserlich
Kaiserling
kaisern
Kaiserschaft
Kaiserthum
kaiserthimeln
kaiserthümlich
Kāīser, m, –s; uv.; –chen, lein; -:
1) der Herrscher eines Kaiserreichs, höhern Rangs als König: Die römischen, die deutschen K.; Der türkische K. (s. Sultan); Der K. von Östreich, von Rußland (s. Zar), von Frankreich, von China, von Japan etc. Vor Eigennamen, wenn ohne Artikel, auch ohne Flerionszeichen, vgl.: Der Tod des K–s, und: Der Tod K. Napoleons; dochz. B. auch: K–sTiberii. 3, 1. — Dazu weibl.: Kaiserin, sowohl die Gemahlin eines Kaisers, als auch die Herrscherin über ein Kaiserreich. — Sprchw.: Gebt dem K., was des K–s ist. 22, 21 etc.; Wo Nichts ist, hat (selbst) der K. sein Recht verloren, z. B. Sch. 328; Stadt 1, 39 etc.; Mußte mir also des K–s Gebot halten: wer nicht zu reiten hat, der gehe zu Fuße. 1, 279; Gott (s. d.) einen guten Mann, den K. einen guten K. sein lassen. Char. 1, 167, die Sachen gehn lassen, wie sie kommen; Über des K–s Bart (s. d.) strei- 107* ten, über Unwichtiges; Auf den alten K. [wild, ins Gelag hinein, ohne an die Bezahlung zu denken] hinein leben. Dorf. 1, 337; 387; los zehren. 68b; zechen, sündigen. So geht es wieder auf den alten K. hin. 6, 92; Über den alten K. [fürchterlich, über alle Maßen] zu plündern. 120b etc. — Ubertr. = unumschränkter Herr. 6, 9a; Die Liebe ist K–in [herrscht] über die Ceremonien. 321a; Daß die heilige Schrift und Gottes Wort soll K–in sein, der man stracks folgen und gehorchen soll. SW. 61, 107; 357 etc. — Zsstzg. s. die von König, z. B.: Erb-K., der die Würde erblich überkommen, Ggstz. Wahl-K. etc.; Aber- B. 135a), After-, Pseudo-K., falscher, unrechtmäßiger K.; Gegen-K., der gegen einen erwählten etc. als K. aufgestellte. 12, 242; Neben-K., der neben einem Andern die Kaiserwürde hat u. ä. m., s. Apfelgott. — 2) übertr.:
~haft, a.: a) auf einige besonders prächtige Blumensorten, z. B. Tulpen, Hyacinthen etc., wie: K–in, eine Birnsorte. 3, 2078 etc. u.: K–lein, K–ling (schwzr.), Primula farinosa. —
b) K., K.-Mantel, ein Schmetterling, Silberstrich, Papilio paphia, der größte Perlmutterfalter. —
c) Name von Hunden, namentl. Jagdhunden: Hetz, K., hetz Jäger! E. 1, 26, vgl. Sultan. —
d) in Nürnberg eine Art Lebkuchen, s. und nam. —
e) s. kaisern. —
kaisermäßig: Alles um sie her ist prachtvoll und k. 6, 117; Nat. Z. 11, 489 etc. —
~isch, a. (veralt.): dem Kaiser angehörend, anhängend etc.: Unter den gemachten Parteien der K–en und Königischen (s. d.). 79b; 620b; 1, 33; Ein k–er Trompeter. 121; 261; 315; 2, 26; 3, 36 etc. —
~lich, a.: dem Kaiser angehörend, anhängend, in dessen Würde gegründet etc., s. königlich: Der k–e Hof, Palast; Die k–en Staaten; Die K–en [Truppen etc.] sid geschlagen; Gut k. lgesinnt] sein etc. —
~ling, m.,.–(e)s; –e: 1) ein schlechter, armseliger Kaiser, vgl. Dichterling. 26, 316. —
2) Anhänger des Kaiserthums, mit verächtlichem Nebensinn („Kaiserthümler“): Ihr seid ein K. erster Sorte, ein Anhänger des mittelalterlichen Kaiserphantoms. Gr. 2, 59; 164. —
3) ein eßbarer Blätterschwamm, Agaricus caesareus. — 4) s. Kaiser 2a. —
~n, tr. (veralt.): bei den Handlungsdienern in Königsberg, hänseln, weil der Aufzunehmende dabei mit dem Hintern auf einen großen Stein, den sogenannten Kaiser, gestoßen wurde. — Zsstzg.: Ent-k.: des Kaisers oder der Kaiserwürde berauben: Napoleon war glücklich entkaisert und nach Elba geschickt. Nov. 3, 208 etc. —
~schaft, f.; –en: das Kaiser-Sein, die Kaiserwürde. —
~thum, n., –(e)s; -thümer: 1) Kaiserreich. — 2) (veralt.) kaiserliche Regierung. 3, 1; 1, 440b etc., — häufiger: die Herrschaft, insofern sie in den Händen eines Kaisers ist (s. 1): Um dem verfallenden K. eine fundamentale Stütze im Volke zu geben. Geogr. 3, 260; Das K. zählte im deutschen Parlament mehr Anhänger als die Republik. —
~thimeln, intr. (haben): dem Kaiserthum anhängen (mit ver- ächtl. Nebensinn, vgl. Kaiserling und Adelthümeln): Die k–den Burschenschafter. —
~thümlich, a.: in der Weise eines Kaiserthums; einem Kaiserthum gemäß, anhängend etc.: Das Drängen nach einer k–en Republik. Leb. 2, 25.
Anm. S. Cäsar, goth. kaisar, ahd. cheisar, mhd. keiser. Veralt. Mz. Kaisern. 12.
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