Kabinett
* Kabinétt (frz.), n., –(e)s; –e, (–er); –chen, lein; –s-:
1) kleines Gemach, Nebenzimmer, nam. insofern man sich dahin zurückzieht: Böser Menschen müde, | in sein K. entfliehn. Leb. 33. — 2) Geheim-, Berathungszimmer eines Fürsten, — daher dann auch: der geheime Rath des Fürsten; der Fürst und seine persönlichen Rathgeber und Mitarbeiter; die Regierung, nam. in ihrer Beziehung zum Auslande: An jeder Frage des K–s und des Staatsrathes. R. 6, 21; Da die höchste Gewalt meist das Erbgut eines Einigen wurde, verbargen K–er die Triebfedern der Geschäfte. 1, 539; Als ob der Regimenter Zahl, | der Kappen Form, der Farben Wahl | die ganze Wissenschaft des K–es wäre. 1, 165; Auf dem Standpunkt der K–er ist keine Vereinigung denkbar. 1, 206, vgl.: K–s-Befehl, -Order, -Justiz etc., vom Fürsten unmittelbar ausgehend. — 3) ein Zimmer, worin man Sehenswürdigkeiten aufbewahrt, Kunst-, Naturalien-, Münz-Sammlung etc.: Zur Einrichtung großer K–er. 1, 49, s. Zsstzg. und z. B.: K–s-Stück, ein für eine Sammlung wegen seiner Vorzüglichkeit geeignetes Stück etc. — Vgl. Kabache, Anm.
Zsstzg. vielfach, vgl. die von Zimmer und Sammlung, z. B.: In einem Garten-K. [1]. W. 16, 50; Kunst-K. [3]; In dem einfenstrigen Lese-K. [1]. Auerbach Leb. 1, 178; Münz-K. [3]; Sein großes Naturalien- K. Heine Rom. 234; Siegel-und Pasten-K. [3] IP. 36, 17; Wand, die dies Zimmer von dem neben befindlichen Schlaf-K. [1] der Fürstin trennte. Gutzkow R. 6, 170; Das Schmetterlings-K. [3] Seiner Hoheit. W. 8, 259; In dessen Vor-K. [1, Vorzimmer, Antichambre etc.] sie sich jeden Morgen befinden. Heine Lut. 1, 84 etc.
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