Kabel
III. Kābel, f.; –n: der Theil eines Ganzen, in- .
ſofern er ſelbſt als ein zuſammengehöriges Ganze gilt,
z. B.: Eine K. oder Kabelung, eine auf Auktionen mit
einem Mal zur Verſteigrung kommende Partie Waa-
ren; ferner: Das Geſchenk in vier K–n nach dem Storch-
ſchnabel zu verkleinern. Jahn M. 146; Syn. 78; Einem
jeden Schnitter mit ſeinem Abraffer eine K. oder ſ. g. Zobtel
angewieſen. Krünitz 11, 387 ꝛc. Nam. ein ſolcher An-
theil, inſofern er Einem nach dem Loos zufällt und das
Loos ſelbſt (ſ. Kabelholz), dazu: Kabeln, intr.
(haben): um Etwas loſen und tr.: Etwas nach dem
Looſe vertheilen, vgl. Kabbeln 2b.
Anm. Oft mit „v“ ſtatt „b“: Der Rechtsſtreit unſeres
Domkapitels über die Kaveln und die Fiſcherei in den Havel-
ſeen. Alexis H. 1, 2, 47; Das Land war durch offene Furchen
in gleich große Kaveln getheilt. Landwirthſch. Ztg. (1856)
246a ꝛc., vgl. ſchwed. kafvel, Loostheil, poln. kaival und
Kabbeln 2b. — K. auch = Tauſch und in Weſtfalen Kevel,
nam. bei Schäfern die betrügeriſche Vertauſchung guter Schafe
aus der Herde ihrer Herren mit ſchlechtern, bei Krünitz u. A.
Käffelei.
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