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Kabel
III. Kābel, f.; –n:
der Theil eines Ganzen, in- . sofern er selbst als ein zusammengehöriges Ganze gilt, z. B.: Eine K. oder Kabelung, eine auf Auktionen mit einem Mal zur Versteigrung kommende Partie Waaren; ferner: Das Geschenk in vier K–n nach dem Storchschnabel zu verkleinern. Jahn M. 146; Syn. 78; Einem jeden Schnitter mit seinem Abraffer eine K. oder s. g. Zobtel angewiesen. Krünitz 11, 387 etc. Nam. ein solcher Antheil, insofern er Einem nach dem Loos zufällt und das Loos selbst (s. Kabelholz), dazu: Kabeln, intr. (haben): um Etwas losen und tr.: Etwas nach dem Loose vertheilen, vgl. Kabbeln 2b.
Anm. Oft mit „v“ statt „b“: Der Rechtsstreit unseres Domkapitels über die Kaveln und die Fischerei in den Havelseen. Alexis H. 1, 2, 47; Das Land war durch offene Furchen in gleich große Kaveln getheilt. Landwirthsch. Ztg. (1856) 246a etc., vgl. schwed. kafvel, Loostheil, poln. kaival und Kabbeln 2b. K. auch = Tausch und in Westfalen Kevel, nam. bei Schäfern die betrügerische Vertauschung guter Schafe aus der Herde ihrer Herren mit schlechtern, bei Krünitz u. A. Käffelei.