Just
juste
justement
justieren
Justitiar
Justiz
Justorium
II. Júst (lat.):
1) adv., eben, grade, genau etc.: J. so, wie etc.; J. Dasselbe, das Nämliche; J. um die Hälfte zu viel; J. dreißig; J. die Leute, die etc.; J. diese Nacht; J. damals; J. darum, weil; Warum denn j. das alte Weib?; Er kam j., als ich fortging; Das ist j. nicht nöthig; Sie ging j. [eben, diesen Augenblick] vörbei. 11, 112 etc.; 107b etc.; 1, 187 etc. u. o. —
2) als Prädik.: richtig; so wie es sein soll, geheuer, — und zwar (wie Dies) gewöhnl. mit Verneinung: Alle solche Stellen, von denen sie sagen, daß sie nicht j. sind. G. 1, 309; Beim Abzug war’s nicht j. 7, 58; Im Norden ist’s nicht j. 83; Mir wird’s nicht j. mit diesen fremden Geistern. 12, 129; Selbst mit Bedeutenden ist’s mitunter nicht ganz j. Zelt. 3, 397; Schon in Frankfurt war mir’s nicht j. [recht, wohl]. Merck 1, 227 etc. —
~e, adv.: just (1). 4, 51. —
~emént, adv.: just (1). Volk. 121; Schwanw. 248 etc., selten mit franz. Ausspr.: „shüstemáng“, zuw. mit hybridischer: „justemáng“. —
~īēren (zuw. mit frz. Ausspr. shüst–), tr.: Etwas durch Ausgleichung in genaue Ubereinstimmung mit dem als Norm Geltenden bringen, z. B.: Münzw., den zu prägenden Platten die richtige Schwere geben; Gewichte, Maße j., sie eichen; Mathematische und physikalische Instrumente, eine Wage, eine Uhr j. etc.; Schriftg., den Lettern mit den Probelettern gleiche Höhe geben; Buchdr., den Seiten eines Buchs etc. die nach dem Kolumnenmaß bestimmte Länge geben. —
~itiār, m., –(e)s, –en; –e, –en: Gerichtshalter. —
~īz, f.; 0; -: 1) Gerechtigkeitspflege. — Kabinétts-J., willkürliche Rechtshandhabung durch den Fürsten. —
2) Rechtsbehörde. —
~ōrium, n., –s; -ori-en: Werkzeug der Schriftgießer zum Justieren.
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