Jus
I. *Jús (lat.), n., uv.; Jura (ſ. d.), Recht. Der
lat. Genit. in einzelnen Redensarten, z. B.: Lerne
fortan erſt quid Juris verſtehn. B. 67b, was Rechtens;
Das wäre Jucks und Juris [Rechtens]. Alexis H. 2, 1, 160.
7ς
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