Jus
I. *Jús (lat.), n., uv.; Jura (s. d.), Recht. Der lat. Genit. in einzelnen Redensarten, z. B.:
Lerne fortan erst quid Juris verstehn. 67b, was Rechtens; Das wäre Jucks und Juris [Rechtens]. H. 2, 1, 160. 7ς
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