Jura
Jurament
Jurat
juratorisch
jure
juridisch
Jurisdiktion
iskonsult~us
Jurisprudenz
Jurist
juristisch
* Jūr~a (lat.), pl.: Rechtswiſſenſchaft: J. ſtudie-
ren, ſ. Jus I. — ~amént, n., –(e)s; –e: Eidſchwur.
Sch. 397a. — ~āt, m., –en; –en: Vereidigter, Ge-
ſchworner. — ~atōriſch, a.: eidlich. — ~e, adv.: ge-
wöhnl. in der Verbind. de jure: nach dem Recht, mit
dem Recht. — ~īdiſch, a.: der Rechtswiſſenſchaft ge-
mäß; rechtskräftig. — ~isdiktiōn, f.; –en: Gerichts-
barkeit; Gerichtsſprengel. — ~iskonſúlt~us, uv., -i;
-i: Rechtsgelehrter. — ~isprudénz, f.; 0: Rechts-
gelehrſamkeit. — ~iſt, m., –en; –en; –en-: Rechts-
gelehrter: Gute J–en, böſe Chriſten. — ~iſtiſch, a.: Ju-
riſten eigen oder gemäß: J–e Finten ꝛc.
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