Jura
Jurament
Jurat
juratorisch
jure
juridisch
Jurisdiktion
iskonsult~us
Jurisprudenz
Jurist
juristisch
* Jūr~a (lat.), pl.:
Rechtswissenschaft: J. studieren, s. Jus I. —
~amént, n., –(e)s; –e: Eidschwur. 397a. —
~āt, m., –en; –en: Vereidigter, Geschworner. —
~atōrisch, a.: eidlich. —
~e, adv.: gewöhnl. in der Verbind. de jure: nach dem Recht, mit dem Recht. —
~īdisch, a.: der Rechtswissenschaft gemäß; rechtskräftig. —
~isdiktiōn, f.; –en: Gerichtsbarkeit; Gerichtssprengel. —
~iskonsúlt~us, uv., -i; -i: Rechtsgelehrter. —
~isprudénz, f.; 0: Rechtsgelehrsamkeit. —
~ist, m., –en; –en; –en-: Rechtsgelehrter: Gute J–en, böse Christen. —
~istisch, a.: Juristen eigen oder gemäß: J–e Finten etc.
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