Faksimile 0846 | Seite 838
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Jemand
† Jēmand, pron., unbest. Fw.:
1) substantiv: Einer (s. d. und vgl. Wer), zur Bezeichnung einer Person, von der man eben Nichts weiter bestimmen will oder kann, als daß es eine Person ist, im Ggstz. zu: Niemand, Keiner (s. e). — Abwandlung (a—c) ebenso für „Niemand“: a) Gen.: J–(e)s und, abhängig von Hw., diesen gewöhnl. vorangestellt: So liegt es nun nicht an J–es Wollen. Röm. 9, 16; Den Kopf irgend J–es fordern. Bucher Nat. 7, 200; An J–es Busen. Claudius 3, 68; Gutzkow R. 6, 270; Kant Anthr. 99 etc.; Ob ich J–s Ochsen oder Esel genommen, ob ich J. [Dat.] Gewalt .gethan. Hebel 4, 46; Ohne J–s Einrathen. L. 3, 31; Sonder J–s Nachtheil. 11, 78 etc. — b) Dat., entweder uv.: Wenn ich J. vorlese. G. 15, 37; Bei irgend J. Theilnahme zu erregen. 39, 454; [Keinen], der mit J. im Dorfe unfreund sei. Kinkel E. 99 etc., — oder: J–em: Ohne J–em beschwerlich zu fallen. Chamisso 4, 239; Sein Recht, . .. mit irgend J–em außer dem einen Begünstigten einen Vertrag zu schließen. Fichte 6, 176; Wenn ich mich einmal nach J–em richten soll. G. 9, 313; Gutzkow R. 3, 404; 8, 402; Hackländer Stillfr. 2, 155; Keller gH. 1, 199; 2, 348; Werner Osts. 1, X etc., — oder: J–en: Eher bereit, J–en die Haut abzuziehen, als eine solche Operation zu dulden. G. 31, 46; 285; H. R. 7, 112; Sie J–en aufzudringen. Heine Reis. 4, 101; Daß ich mich kaum vor J–en sehen lassen konnte. L. 12, 304; 11, 259; Thümmel 5, 14 etc. — c) Accus. entweder uv.: J. in Verdacht haben, schlagen etc.; Für J. Danzel 265; Es ist kein Verlaß mehr auf J. Grimm M. 41 etc., — oder: J– en, z. B.: J–en erquicken. G. 10, 185; J–en zu sehen. 15, 271; 17, 66; Gutzkow R. 1, 29; 3, 331; 5, 25; 7, 456; 9, 47 etc. — d) dem grammat. Geschlecht nach gilt J. als masc.: Wo ist J., der da lebe und den Tod nicht sähe? Ps. 89, 49; Womit J. sündiget, damit wird er auch geplaget. Weish. 11, 17; Wer ist hier so niedrig gesinnt? . . Ist es J., er rede; denn ihn habe ich beleidigt. Schlegel Sh. 2, 85 etc., soauch: Ist unter Euch [Frauen] J., der es besser weiß? etc. (s. f). — Namentl. im Oberd. aber findet sich, zur Bezeichnung des unentschiednen Geschlechts (s. Herrig 18, 114), zuweilen auch das neutr. auf J. bezogen, z. B.: Sobald ich bei J–en bin, das ich lieb habe. ALacy Santa Casa 1, 18 etc. (s. 2). — e) J., und noch entschiedner: Irgend J. bezeichnet eine Person ganz im Allgemeinen, es sei welche es wolle; andrerseits bez. J. aber auch eine ganz bestimmte Person, die man nur nicht näher bez. kann oder will: Es hat’s mir J. erzählt, dessen Namen ich nicht sagen darf etc., vgl.: Mephisto zu Faust: Und doch hat J. einen braunen Saft | in jener Nacht nicht ausgetrunken. G. 11, 65, d. h. du, Faust, hast es nicht gethan. — In diesem Sinne auch: Es kam ein J. zwischen uns. Gotthelf U. 2, 49; Fuhr gegen einen J. auf, der nicht da war. OLudwig Himm. 68 etc., oft: Ein gewisser J., und in Bezug auf ein vorhergehendes „J.“ oder eine sonst irgend wie schon bez. Person auch: Der oder dieser, jener J. etc., z. B.: Wenigstens sagt Rousseau das nicht und hat seit ihm es J. gesagt, so hat dieser J. Etwas gesagt etc. Fichte 6, 80; Sie wollen mich nach dem J. fragen, der etc. König Kl. 2, 251; Den düstern [obskuren] J. erhebt er zum Meister. V. Myth. 1, 5 etc. und dazu auch die Mz.: Solcher J–e konnten ja viele sein. Ant. 2, 81. — Die Mz. findet sich auch, insofern J. prägnant eine Person von Bedeutung, die in der That Etwas gilt, bezeichnet, vgl.: Er müsse einmal zeigen, daß er auch J. sei und zwar der Mann, der die Hosen anhabe. Gotthelf U. 2, 55; In London ist jetzt Niemand außer ungefähr zwei Millionen Menschen; aber diese zwei Millionen sind Niemands, kommen nie in die Morning-Post . . Auf der andern Seite existieren manche J–s in London, aber inkognito. Bucher Nat. Z. 9, 359; Die J–e der Gesellschaft zur Verhöhnung aller Niemande, als wahre Nichtse des Nichts. Jahn M. 276 etc. — f) (s. e) scherzh.: Eine Jemandin, eine weibliche Person, die man nicht näher bezeichnen will oder kann. —
2) adjektiv. neben einem substant. gebrauchten Ew., das zumeist in dem für eine Gesammtheit von verschied. Geschlecht geltenden Neutr. (s. Herrig 18, 114) steht, z. B.: Nicht dulden, daß j. Fremdes, am wenigsten eine Schauspielerin, in seinem Hause sterbe. Devrient 2, 61; Wenn man j. Geliebtes so fortfahren sähe. G. 23, 233; Etwa iemand Neues. Lav. 145; Wenn sie j. Fremdes anreden wollten. Tieck N. 3, 20; Wenn j. Ansehnliches in die Stube kam. Stilling 2, 42 etc. So auch: Er sprach schon mit j. Anderem. Chamisso 4, 24; Noch hat mich nie die Eitelkeit versucht, | sie j. Andern zu erzählen. L. Nath. 4, 7; Ehe ich mich vor j. Anderem sehen ließ. Sch. 647b; Man verwechselt mich mit j. Anderm. Tieck N. 3, 20 etc. Ungewöhnl. aber: Das ist ein Brief; er muß von j. Hohes sein. G. 7, 53 u. mit männl. Ew.: J. Fremder. Simplicissimus; Du siehst vorm Hause j. Alte n. Kapper Chr. 2, 121; Jemandem Andern einen gleichen Schaden zufügen. 1, 196 etc.
Anm. Ahd. ioman etc. (aus io = je und man = Mann), mhd. ieman, daneben iemant. iemande etc. Vralt.: Daß ieman die heiligen Lehrer .. verachte. Zwingli 2, 17 etc.; Wider „jemands“. Berlichingen 185; Daß er .. „yemants“ zu ihm schickt. Eppendorf 33; Wird nicht leicht „jemands“ besser schreiben. Luther 6, 368b; Daß mir ,,jemandts“ [2] Verständiges Solches verargen werde. Ryff Sp. X; Von „jemanndts“ gehört. Schaidenreißer 10a etc.; Wenn „imans“ kam zu den andern Metzigern. Murner Ul. 87 etc. — Bei Dichtern erhält zuweilen die letzte Silbe den Hauptton: Verdammt, es kommt J. (⏑ –). Körner 229b.