jährlich
Jǟhrlich, a.: in jedem Jahr geſchehend, wieder-
kehrend, für je ein Jahr geltend ꝛc., verſtärkt: All-j.:
Er iſt j. wenigſtens viermal in Berlin; Seine j–en Einkünfte;
Er bezieht ſein Gehalt j. ꝛc. So auch mit den Bruchzah-
len: Halb-, viertel-j.; dagegen mit den Hauptzahlen
gewöhnl.: Jährig (ſ. d. 3); doch z. B.: Des Stiers |
Opfer im Hain Poſeidons flammt | zwei-j. [gewöhnl.: alle
2 Jahre] .. empor. Momſen Pind. 144. — Unverjähr-
lich: ſ. Verjähren 1b.
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