jährlich
Jǟhrlich, a.:
in jedem Jahr geschehend, wiederkehrend, für je ein Jahr geltend etc., verstärkt: All-j.: Er ist j. wenigstens viermal in Berlin; Seine j–en Einkünfte; Er bezieht sein Gehalt j. etc. So auch mit den Bruchzahlen: Halb-, viertel-j.; dagegen mit den Hauptzahlen gewöhnl.: Jährig (s. d. 3); doch z. B.: Des Stiers | Opfer im Hain Poseidons flammt | zwei-j. [gewöhnl.: alle 2 Jahre] .. empor. Pind. 144. — Unverjährlich: s. Verjähren 1b.
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